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OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 18.12.1997 - 2 O 294/97
- OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 157/80
Verpflichtung des Pächters zur Übergabe der Pachtsache in einem zu unmittelbarer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98
Es handelt sich um eine nachträgliche objektive Klagehäufung, die wie eine Klageänderung zu behandeln ist (vgl. BGH, MDR 81, 1012) und gemäß §§ 523, 263 ff. ZPO zulässig ist, sofern - wie hier - das erstinstanzliche Begehren daneben weiterverfolgt wird, ein Feststellungsinteresse besteht und die Klageänderung sachdienlich ist. - BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95
Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98
Soweit der Bundesgerichtshof in WM 1997, 238, 241 die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 SachenRBerG dahingehend einschränkt, daß von einer baulichen Maßnahme im Sinne der Vorschrift dann nicht auszugehen ist, wenn die Maßnahme im Rahmen der ordnungsgemäßen Wirtschaftführung der Erhaltung oder Wiederherstellung der Sache diente, ändert dies nichts.
- OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14
Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen eines Nutzungsentgeltanspruchs; …
Entscheidend ist demgegenüber, ob nach der Art der bisherigen Nutzung der Gebäude die streitige Fläche für die Nutzung erforderlich ist, wobei auch eingetretene Änderungen der Nutzung zu berücksichtigen sind (Senat, Urteil vom 21. Dezember 1999, 5 U 36/98, juris).